Haushaltshilfe nach Geburt
Menschen haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach Geburt oder bei Krankheit. Die Prüfkriterien sind jedoch sehr streng, aber es geht tatsächlich, dass Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Falls ein Partner beispielsweise extra Urlaub nimmt, haben Sie Anspruch auf Verdienstausfall. Diese und viele weitere Tipps sind im Ernstfall viel Geld wert.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Haushaltshilfe nach der Geburt
- soziale Konsequenzen
- Voraussetzungen für Haushaltshilfe
- Partner muss keinen Urlaub nehmen
Angebote der Krankenkassen unterschiedlich
- Arzt kann Haushalthilfe verordnen
- Privatpatienten ausgeschlossen
- Was muss man beim Antrag beachten
- Zuzahlung
Haushaltshilfe nach Geburt
Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich um Ihr Kind zu kümmern und den Haushalt nicht schmeißen können, dann sollten Sie über die Beantragung einer Haushalthilfe bei der Krankenkasse nachdenken.
Krankheiten haben soziale Konsequenz
Egal welche Krankheit Sie betrifft, wenn sich die Wäscheberge türmen, die Kinder nicht aus dem Kindergarten abgeholt werden können oder auch das Putzen nicht mehr geht brauchen Sie möglichst kurzfristig jemanden, der sich darum kümmert. Die Zahl der Anträge nimmt in den letzten Jahren stetig zu.
Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe
Die Regelung ab wann Sie Anrecht auf eine Haushaltshilfe nach Geburt oder bei Krankheit haben, ist detailliert im 5. Sozialgesetzbuch §38 festgehalten.
- Die Regelung greift nur wenn die haushaltsführende Person aus Krankheitsgründen ausfällt. Hierbei ist es egal, ob Mann oder Frau betroffen sind.
- Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen oder auch eine Kur sind damit insbesondere gemeint.
- Auch bei ärztlich verordneter Bettruhe, aus welchem Grund auch immer, kann eine Voraussetzung für den Anspruch eine Haushalthilfe erfüllt sein.
- Es muss mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben.
- Keine andere Person im Haushalt kann die Arbeiten im Haushalt konstant übernehmen.
- Haushaltshilfe gilt nicht bei Altersschwäche!
- Haushaltshilfe ist auch mehrmals möglich, falls es krankheitstechnisch notwendig ist.
- Eine Haushaltshilfe nach Geburt kann also dann möglich sein, wenn die oben genannten Faktoren zutreffen.
Sollten Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe nach Geburt in Anspruch nehmen wollen, dann kann Ihnen der Sozialdienst im Krankhaus schon weitere Auskünfte geben.
Partner muss keinen Urlaub nehmen!
Wenn die haushaltführende Person ausfällt, muss der Partner keinen Urlaub nehmen um für diese Person einzuspringen! Nimmt der Partner dennoch Urlaub, kann der Versicherer einen bestimmten Satz an Verdienstausfall zahlen.
Aus diesem Grund ist eine Haushaltshilfe nur dann sinnvoll, wenn aus Ihrem Umfeld keiner einspringen kann.
Angebote der Krankenkassen unterschiedlich
Beispielsweise zahlt die Barmer GEK auch bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren. Es ist also lohnenswert sich genau zu informieren, welche Möglichkeiten Sie im Ernstfall hätten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite der Barmer GEK.
Ärzte können Haushaltshilfe verordnen
Sieht ein Arzt, den Bedarf einer Haushaltshilfe, kann er dies verordnen. Dabei sind die Regelungen, die sonst gelten eher unerheblich. Gerade bei Risikoschwangerschaften, oder auch der Anspruch auf Haushaltshilfe nach Geburt, können streng genommen verordnet werden.
Bedenken Sie jedoch immer: Klären Sie unbedingt im Vorfeld welche Leistungen Ihre Kasse übernimmt.
Was muss ich beim Antrag beachten?
- Rufen Sie immer vorher bei Ihrer Krankenkasse an und erfragen Sie was Ihre Kasse übernimmt.
- Haushaltshilfen, Haushaltshilfe nach der Geburt, usw. sind grundsätzlich antragspflichtig.
- Formulare erhalten Sie von der Krankenkasse. Diese Formulare müssen Sie sorgfältig ausfüllen.
- Sollte es aufgrund einer schweren Erkrankung nicht möglich sein, die Formulare auszufüllen, tragen Sie das Kostenrisiko, auch wenn sie eine Haushaltshilfe haben, aber noch nicht die Zustimmung Ihrer Kasse.
Rechnungen laufen nicht über Sie
Wenn Sie eine Haushaltshilfe zugesprochen haben, läuft die Abrechnung zwischen dem Dienstleister und der Kasse. Eine Rechnung bekommen Sie nie zu Gesicht.
Versicherter muss zuzahlen
Für die Leitung einer Haushaltshilfe nach Geburt, oder bei allen anderen Krankheiten fordert die Kasse zwischen 5 und 10 Euro Selbstbeteiligung pro Tag von Ihnen. Im Regelfall haben die Kassen Dienstleister vor Ort, die Ihnen empfohlen werden. Doch es ist im Notfall nicht immer schnell möglich eine Haushaltshilfe zu bekommen.
Privatversicherte können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung.
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